Aktualisiert - Coronaimpfung: Kostenübernahme für Schriftdolmetscher

Die Finanzierung von notwendigen Schriftdolmetschern im Umfeld der Coronaimpfung ist gesichert, niemand braucht sich zu fürchten, die Kosten eventuell nicht tragen zu können.
Die nachfolgenden Informationen erhielten wir vom Bayerischen Staatsministerium für Pflege und Gesundheit:
Wenn Sie sich in einem Impfzentrum oder in einer beauftragten nicht vertragsärztlichen Praxis impfen lassen, gehören die Kosten für Schriftdolmetscher zu den Betriebskosten, die die Kreisverwaltungsbehörden tragen und vom Freistaat Bayern erstattet bekommen. Die Rechnungen kann der Schriftdolmetscher bzw. die Schriftdolmetscherin entweder direkt an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde schicken, oder Sie machen das, wenn Sie die Rechnung bekommen. Klären Sie das vorher mit dem Schriftdolmetscher ab.
Falls Sie sich in einer vertragsärztlichen Praxis (bei Pflichtversicherten in der Regel der Hausarzt) impfen lassen, werden die Kosten nach geltendem Sozialversicherungsrecht (Anspruchsgrundlage: §17 Abs. 2 SGB 1) von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Weigert sich Ihre Kasse zu zahlen, dann schalten Sie bei landesunmittelbaren Krankenkassen (das sind die, deren Zuständigkeit sich ausschließlich auf Bayern erstreckt) das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) ein. Diese Behörde ist für die Einhaltung geltender Gesetze und sonstigen Rechts durch die Krankenkassen zuständig:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 München
Telefon: +49 89 540233-0
Fax: +49 89 540233-90999
und/oder
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: +49 911 21542-0
Fax: +49 911 21542-90999
Bei bundesweit tätigen gesetzlichen Krankenkassen übernimmt die gleichen Aufgaben das Bundesversicherungsamt, reichen Sie also in diesem Fall dort Ihre Beschwerde ein.
Leider gibt es noch kein einheitliches Verzeichnis von Schriftdolmetschern. Eine gute Übersicht findet sich in der Datenbank des Bundesverbandes der Schriftdolmetscher Deutschlands e.V.:
Sie ist nach Bundesländern gegliedert, aber bitte beachten Sie: Die Schriftdolmetscher arbeiten fast alle auch online, d.h. wenn Sie in Bayern keine freien Schriftdolmetscher finden, suchen Sie in anderen Bundesländern. Sie bekommen die verschriftlichten Aussagen dann auf Ihr Händi oder Tablet. Sollten Sie über keine elektronischen Kommunikationsknechte verfügen, besprechen Sie bitte die Möglichkeiten direkt mit den Schriftdolmetschern Ihrer Wahl!