Bayerisches Ärzteblatt weist auf Ausnahmen von der Maskenpflicht hin
Gespeichert von Thomas am/um 11. März 2021 - 11:02
Wie wir bereits vor einem Jahr in einem Beitrag bemerkt haben, ist in Bayern bereits seit Mai 2020 per Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) erlaubt, für ein hörgeschädigtes Gegenüber die Maske abzunehmen. Diese Ausnahmeregelung wurde bei sämtlichen Neufassungen der Verordnung unverändert übernommen.
Bis heute ist diese Regelung nicht überall bekannt, trotz Beiträgen in Rundfunk und Fernsehen und anderen Medien.
Einen weiteren Vorstoß unternimmt dankenswerterweise die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK). In der aktuellen Ausgabe 3/2021 ihres Organs “Bayerisches Ärzteblatt” weist die Redaktion auf Seite 82 auf diese Ausnahmeregelung hin.
Bleibt zu hoffen, daß Ärzte und Ärztinnen ihr Verbandsorgan aufmerksam lesen!