BMFSFJ-Maßnahme: Corona-Auszeit für Familien
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bietet die Maßnahme "Corona-Auszeit" für Familien mit kleinem Einkommen und für Familien mit Kind/Elternteil mit Behinderung (GdB mind. 50) über ausgewählte gemeinnützige Familienerholungseinrichtungen im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022 an.
Ziel des Programm ist es, familiäre Belastungen, welche durch die Pandemie verursacht wurden, abzufedern und der Familie eine kostengünstige Auszeit zu ermöglichen. Den Großteil der Kosten übernimmt das BMFSFJ. Etwa 10% der Kosten vom Preis für die Übernachtung und (sofern von der Unterkunft angeboten) für die Verpflegung trägt die Familie selbst. Hinzukommende weitere Kosten (z.B. Fahrtkosten für An- und Abreise, Kurtaxe, Freizeitangebote, usw.) zahlen die Familien eigenständig.
Wer die Corona-Auszeit des BMFSFJ wahrnehmen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen!
Alle Informationen zur Maßnahme finden Sie auf der Homepage des BMFSFJ.
Sind Sie unsicher, ob ihre Familie alle Voraussetzungen erfüllt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Sozialberatungsstelle auf -> sozialberatung@shs-elkb.de