Anspruch auf Schriftdolmetscher und Antragsformular

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Der Bayerische CI-Verband (BayCIV e.V.) weist in einem Rundschreiben darauf hin, daß Hörgeschädigte einen Anspruch auf den Einsatz von Schrift- oder Gebärdensprachdolmetschern in vielen Bereichen haben. Die Kosten werden je nach Einsatzgebiet von unterschiedlichen Kostenträgern übernommen. Neben dem Internet können Sie sich auch bei Schriftdolmetschern selbst über das Beantragungsverfahren und den zuständigen Kostenträger informieren.

Weiterführende Informationen und Links:

  • Weitere Infos zu Kostenträgern und den Rechtsgrundlagen auf der BayCIV-Homepage (ergänzender Hinweis: Für den Bereich Freizeit und Kultur gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Veranstalter! Allerdings können teilweise Zuschüsse beantragt werden. Informieren Sie sich also rechtzeitig, wenn Sie im Freizeitbereich einen Schriftdolmetscher benötigen.)
  • Eine Liste der in bayern tätigen Schriftdolmetscher (ohne Gewähr für Vollständigkeit)
  • (Beantragung eines Schriftdolmetschers bei den Krankenkassen)