Wer aktuell seine Steuerunterlagen vorbereitet, sollte auch mögliche steuerliche Nachteilsausgleiche im Blick haben. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet regulär am 31. Juli 2026.
Was viele nicht wissen: Je nach Ausmaß einer Hörbehinderung kann ein Grad der Behinderung (GdB) beantragt werden. Zu den damit verbundenen Nachteilsausgleichen zählt unter anderem der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung.
Dieser wird bei der Einkommensteuer berücksichtigt und kann das zu versteuernde Einkommen mindern.
Diese Woche habe ich in einer evangelischen Kirche eine induktive Höranlage getestet. Dabei war ein deutlich wahrnehmbares Pfeifen zu hören. Dieses Störgeräusch war ausschließlich über die induktive Höranlage im Hörsystem wahrnehmbar und nicht über die Lautsprecher im Raum. Das deutet darauf hin, dass das System vermutlich nicht optimal eingestellt ist oder eine Störung vorliegt.
