Schwerhörige in Kirchen und Versammlungsräumen
Hörgeräte und Cochlea Implantate (CI) sind für Hörgeschädigte im täglichen Leben eine große Hilfe zur Verbesserung der lautsprachlichen Kommunikation - zumindest im Gespräch über kurze Entfernungen, „von Mensch zu Mensch“. In großen Räumen hingegen erschweren Nachhall, ungünstige Raumakustik, Störgeräusche (z.B. Räuspern, Scharren etc.) und die Entfernung zu den Sprechenden das Sprachverständnis. Ein gesundes Gehör gleicht solche Beeinträchtigungen leicht aus, meist ohne dass wir davon etwas merken. Hörgeschädigte hingegen haben unter diesen Umständen Schwierigkeiten, Nutzschall und Störgeräusche zu trennen und vermögen dem Gesprochenen auch mit Hörgerät(en) oder CI nicht mehr zu folgen. Deswegen sind selbst sehr gute Lautsprecher allein für Schwerhörige keine Hilfe.
Was sind induktive Höranlagen?
Zur Überwindung der Schwierigkeiten in Kirchen und Versammlungsräumen bietet sich, genauso wie z.B. in Kinos, öffentlichen Gebäuden oder an Bahnschaltern, eine induktive Höranlage an. Sie überträgt - sehr stark vereinfacht - das gesprochene Wort über ein Magnetfeld und das Hörgerät direkt ins Ohr des Schwerhörigen. Er versteht den Sprechenden dann so klar, als würde dieser direkt vor ihm stehen.
Technisch besteht eine induktive Höranlage aus einem Konstantstromverstärker und einer im Raum verlegten Induktionsschleife. Diese Schleife wird mit dem Induktionsverstärker verbunden, der Induktionsverstärker wiederum wird an die bereits vorhandene Verstärkeranlage (meist für die Lautsprecher) angeschlossen. Somit wird alles, was in die Mikrofone gesprochen wird, auch auf die Induktionsschleife gegeben. Das in die Schleife eingespeiste Tonsignal erzeugt ein elektromagnetisches Wechselfeld im gesamten Raum, der von der Schleife umschlossen wird. Hörgeräte oder CIs, die über eine sogenannte T-Spule oder ein entsprechendes Programm verfügen (was meistens der Fall ist), wandeln diese Schwingungen wieder in das ursprüngliche Tonsignal und geben es dann direkt ins Ohr.
Bei induktiven Höranlagen ist folgendes zu beachten:
- Hörgeräte bzw. CIs der Hörgeschädigten müssen eine T-Spule oder ein entsprechendes Programm besitzen. Beim Hören über die Induktionsanlage ist der Schalter der Geräte bzw. die zugehörige Fernbedienung entsprechend zu betätigen.
- Induktiv hören kann man nur, wenn man sich innerhalb der Induktionsschleife befindet. Wenn in dem betreffenden Raum nur ein Teilbereich (ein bestimmter Bankblock etwa) von der Schleife umgeben wird, so sind Hörgeschädigte gezwungen, sich in diesen Bereich zu begeben (sogenannte Ghettobildung). Bei der Installation einer induktiven Höranlage muß also darauf geachtet werden, alle Plätze induktiv zu versorgen. Dies ist heutzutage kein Problem mehr.
- Die Lautstärke für Lautsprecher und Induktionsschleife muss jeweils getrennt geregelt werden können, da für die Schleife eine andere Einstellung benötigt wird als für die Lautsprecher.
- Viele induktive Höranlagen arbeiten nicht mit modernen Konstantstromverstärkern, sondern mit sogenannten 100 V-Trafokupplungen (oder auch Verstärkern, die mit einem Trafo den Strom wandeln). Solche Anlagen sind technisch überholt und führen häufig zu äußerst unbefriedigenden Hörerlebnissen. Rein physikalisch können diese Anlagen keine genügende Lautstärke und die notwendigen Frequenzgänge erzeugen. Sie sollten durch Konstantstromtechnik ersetzt werden, wobei die verlegte Schleife weiterverwendet werden kann, wenn sie in Ordnung ist.