Bei unseren HörMomenten am 22. Juli haben wir uns intensiv mit dem Thema Schwerbehindertenausweis beschäftigt. Unsere SHS-Mitarbeiterin Isabellé Klemm hat uns in 90 Minuten die wichtigsten Eckpunkte des Schwerbehindertenausweises bei Hörbehinderung näher gebracht.
Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Menschen mit einer Schwerbehinderung, verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen, wie z. B:
- Zuschüsse für technische Hilfsmittel und Assistenzleistungen
- Vergünstigungen bei Eintrittspreisen für Freizeit- und Kultureinrichtungen
- Steuerfreibetrag
Um festzustellen, ob eine Schwerbehinderung vorliegt, wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Der GdB gibt an, inwieweit eine Person körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt ist.
Für Menschen mit bestimmten Behinderungen können weitere Merkzeichen zuerkannt werden. Damit sind zusätzliche Rechte und Nachteilsausgleiche verbunden. Im Hörbereich sind insbesondere die Merkzeichen RF (Rundfunkgebührenbefreiung) und Gl (Gehörlosigkeit) zu nennen.
Der Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises kann in Bayern bei den zuständigen Versorgungsämtern (Regionalstellen des ZBFS Bayern) auf dem Postweg oder online unter www.schwerbehindertenantrag.bayern.de gestellt werden.
Bei unserer Beratungsstelle kannst du dich auch über den Schwerbehindertenausweis bei Hörbehinderung informieren, wenn du aus Mittelfranken kommst und einen Hörverlust hast. Kontakt zu unserer Beratungsstelle unter sozialberatung@shs-elkb.de oder Tel.: (0911) 5072-4401.
Isabellé Klemm