Dekanatsbeauftragte für Schwerhörigenseelsorge in Bayern
Kontaktpersonen (auch Dekanatsbeauftragte) sind wesentliche Glieder in unserem Netzwerk. Sie unterstützen Betroffene, Gemeinden und Dienste und Kooperationspartner im kommunalen und gesellschaftlichen Umfeld (Behörden, Fachverbände, Ökumene u.ä.) vor Ort und sind zugleich Bindeglied zum landeskirchlichen Beauftragten für Schwerhörigenseelsorge mit Sitz in Nürnberg.
Mitarbeit der Kontaktpersonen und Dekanatsbeauftragten
Die folgenden Aufgaben und Tätigkeiten können die Kontaktpersonen und Dekanatsbeauftragten wahrnehmen. Die Liste stellt weder eine Verpflichtung dar, noch ist der Tätigkeitsbereich auf die dargestellten Tätigkeiten begrenzt. Beschrieben sind die möglichen Aktivitäten, die eine Kontaktperson nach ihren Vorlieben und Interessen wahrnehmen und variieren kann. Die Auflistung dient auch dazu, potenziellen Kontaktpersonen die vielen Möglichkeiten einer Mitarbeit vor Augen zu führen und zu weiteren Tätigkeiten anzuregen.
- Bearbeitung und ggf. Weiterleitung von Anfragen von Betroffenen, Behörden, kirchlichen und weltlichen Verbänden
- Informationsvermittlung der Schwerhörigenseelsorge der ELKB sowie Vernetzung und Kommunikation der Angebote der SHS
- Vor-Ort-Unterstützung der Seelsorge an Hörbehinderten und deren Bezugspersonen einschließlich Erfassung und Vermittlung einschlägiger (auch kirchlicher) Unterstützungsangebote
- Beiträge /Information über SHS für Gemeindebriefe und Publikationen kirchlicher Dienste zu relevanten Themen, Aktivitäten und Veranstaltungen
- Beratung bei (geplanten) Um- und Neubaumaßnahmen in Kirchen und anderen Räumen (z.B. Gemeindehäuser, Veranstaltungsräume) des Dekanatsbezirks. Erfassung und Auskunft über Kirchen (und evtl. andere Gebäude) im Dekanatsbezirk, in denen Induktionsanlagen bzw. IHA installiert sind und über deren Funktionsfähigkeit. Diesbezügliche Zusammenarbeit mit der SHS der ELKB.
- Je nach Möglichkeiten und Bedarf Ansprechpartner für, Kontakt zu und Austausch mit Verbänden und Einrichtungen vor Ort, die sich mit Schwerhörigkeit befassen, wie z.B. Selbsthilfegruppen, Inklusionsinitiativen, städtische oder gemeindliche Behindertenräte etc.
- Teilnahme und/oder Mitgestaltung der Fachtagung der SHS der ELKB, die jährlich an wechselnden Orten durchgeführt wird.
Für den durchschnittlichen Zeitaufwand kann man etwa 2 bis 3 Zeitstunden pro Woche veranschlagen. Die ausgeübten Aufgaben gewichtet die Kontaktperson eigenverantwortlich, damit dieses Zeitmaß über das Jahr gesehen nicht zu sehr überschritten und insbesondere bei den Dekanatsbeauftragten der eigentliche Hauptaufgabenbereich der jeweiligen (Pfarr-)Stelle nicht vernachlässigt wird.