Der Bayerische CI-Verband (BayCIV e.V.) weist in einem Rundschreiben darauf hin, daß Hörgeschädigte einen Anspruch auf den Einsatz von Schrift- oder Gebärdensprachdolmetschern in vielen Bereichen haben. Die Kosten werden je nach Einsatzgebiet von unterschiedlichen Kostenträgern übernommen. Neben dem Internet können Sie sich auch bei Schriftdolmetschern selbst über das Beantragungsverfahren und